Die Kommunalwahlen finden am 08.03.2026 statt.
Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Boos möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Versand von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl frü-hestens ab dem 16.02.2026 erfolgen darf.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor-